Hinweise zum Aufhängen der sog. Abi-Plakate

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

wir freuen uns auf kreative und vielfältige Unterstützungsplakate für unsere zukünftigen Abiturientinnen und Abiturienten.

Um einen möglichst reibungslosen Umgang mit den Abi-Plakaten zu sichern, gilt das folgende und seit Jahren bewährte Prozedere:

  • Die Plakate dürfen nur an bzw. auf schuleigenem Gelände angebracht werden, also z. B. nicht am äußeren Burgtor.
  • Die Größe der Plakate darf 1qm nicht überschreiten, um zu gewährleisten, dass möglichst alle Unterstützungsplakate Platz finden.
  • Zur Anbringung stehen der Zaun des Schulgeländes sowie Wäscheleinen, welche unser Hausverwalter spannen wird, zur Verfügung. Das Anbringen von Plakaten an Wänden ist untersagt und wird ggf. als Sachbeschädigung geahndet.
  • Die Plakate dürfen frühestens ab 12. April angebracht werden.
  • Alle Plakate müssen am letzten Tag der schriftlichen Abiturprüfungen wieder abgehängt werden.

Der Hausverwalter ist beauftragt, Plakate bei Zuwiderhandlung zu entfernen.

Der Schulleiter

Friedberg, 06.02.2024