23. September 2018

Fremdsprachenangebot

REGELUNGEN

  1. Während der Einführungsphase sind zwei Fremdsprachen verpflichtend. Es können zwei Fremdsprachen aus der Mittelstufe fortgeführt oder eine mit einer neu beginnenden Fremdsprache ersetzt werden. Die erste oder zweite Fremdsprache ist auf jeden Fall bis zum Ende der Qualifikationsphase zu belegen.
  2. Eine neue Fremdsprache in der Einführungsphase muss neu begonnen werden, wenn in der Mittelstufe nur eine Fremdsprache belegt wurde. Die neu begonnene zweite Fremdsprache ist bis zum Ende der Qualifikationsphase fortzuführen.
  3. Eine in der Einführungsphase neu begonnene Fremdsprache kann auch Abiturprüfungsfach sein, vorausgesetzt es wurde durchgängig 4-stündig belegt.

SPRACHNIVEAUS

Der vom Europarat entwickelte Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen gibt 6 Niveaustufen im Fremdsprachenerwerb vor. Diese können grob wie folgt beschrieben werden:

  • A1 – Anfänger

Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen – z. B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben – und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.

  • A2 – Grundlegende Kenntnisse

Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z. B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.

  • B1 – Fortgeschrittene Sprachverwendung

Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

  • B2 – Selbständige Sprachverwendung

Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.

  • C1 – Fachkundige Sprachkenntnisse

Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.

  • C2 – Annähernd muttersprachliche Kenntnisse

Kann praktisch alles, was er/sie liest oder hört, mühelos verstehen. Kann Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründungen und Erklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben. Kann sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen.

Den Schüler:innen wird im Abgangszeugnis die erreichte Niveaustufe bescheinigt, abhängig von Note und Kursart.

ANGEBOT UND SPRACHENFOLGE AM BURGGYMNASIUM

Das Angebot am Burggymnasium wird im folgenden Schaubild dargestellt. Erweitert wird es durch Arbeitsgemeinschaftsangebote, die in der Erlangung von Sprachzertifikaten münden (Cambridge Sprachzertifikate für Englisch, DELE und DELF auf verschiedenen Niveaustufen).

Bei Nachfragen zu besonderen Anforderungen bzw. Unterrichts- und Prüfungsformen geben die jeweiligen Fächer gerne Auskunft.

ZIELSETZUNGEN DES FREMDSPRACHENUNTERRICHTS

Grundsätzlich verfolgt der Fremdsprachenunterricht zwei Ziele:

  • Kommunikationskompetenz

Die Schüler:innen eignen sich die Fremdsprache als Kommunikationsmittel an. Alle 4 Grundfertigkeiten werden im Unterricht geübt: Lesen, Schreiben, Hören, Sprechen.  Sie üben zahlreiche Kompetenzen, die teilweise über den rein sprachlichen Aspekt hinausgehen.

  • Interkulturelles Lernen

Die Schüler:innen lernen die kulturelle Vielfalt Europas und der Welt kennen, die durch die Fremdsprache erfahrbar wird. Empathie und die Möglichkeit des Perspektivwechsels spielen eine große Rolle und werden eingeübt.

Jahrgangsstufe1. Fremdsprache (FS)
Englisch
2. FS
Französisch
2. FS
Spanisch
2. FS
Latein
Keine 2. FSKeine 2. FS
E-PhaseFortgeführte FS im KlassenverbandFortgeführte FS in KursenFortgeführte FS in KursenFortgeführte FS in KursenNeubeginn der 2. FS SpanischNeubeginn der 2. FS Französisch
Q1 bis Q4Fortgeführte FS in Grund- oder LeistungskursFortgeführte FS in Grund- oder LeistungskursFortgeführte FS in Grund- oder Leistungskurs*Fortgeführte FS im Grundkurs**Fortgeführte FS im Grundkurs (obligatorisch)Fortgeführte FS im Grundkurs (obligatorisch)

* Leistungskurs in Planung bei genügend Interesse ggf. in Kombination mit Grundkursschüler:innen

** nur bei ausreichender Anzahl von Interessent:innen