Videopräsentation des Schulelternbeirats
Auch in einem Oberstufengymnasium wie dem Burggymnasium spielen die Eltern eine gewichtige Rolle. Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung und die Schule mit ihrem Bildungsauftrag sollten sich positiv ergänzen und miteinander im Gespräch bleiben – getreu dem Motto: „Wir reden miteinander und nicht übereinander“.
In diesem Sinne ist der Schulelternbeirat (SEB) die Vertretung der Eltern der noch nicht volljährigen Schüler/-innen des Burggymnasiums. In der Oberstufe sind die Schüler/-innen zwar schon selbständiger und eigenverantwortlicher als in der Mittelstufe, dennoch versucht der SEB die Interessen der Schüler/-innen zu unterstützen und die Interessen der Eltern zu wahren.
Konkrete Aufgaben des SEB sind:
- Ansprechpartner für Eltern und Schule sein
- Information und Beratung der Eltern
- Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte am Schulgeschehen
- Nutzung eigener Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten
Der SEB trifft sich mindestens einmal pro Schulhalbjahr auf Einladung des/der Vorsitzenden und bespricht dabei aktuelle Themen. Am Tag der offenen Tür stehen Mitglieder des SEB mit einem eigenen Stand allen Interessierten für Fragen und Antworten zur Verfügung. Der SEB entsendet gewählte Vertreter in die Schul- bzw. Gesamtlehrerkonferenz und in die Fachkonferenzen. Der SEB versucht, die Schulleitung bei allen Belangen rund um die Schule zu unterstützen bzw. eine konstruktive Diskussion mit der Schulleitung und der Lehrerschaft zu führen.
Unser herzlicher Dank gilt daher allen Eltern, die sich bisher engagiert haben bzw. sich aktuell einbringen.
Gewählt wird am Elternabend zu Beginn der Einführungsphase. Gewählt werden können Eltern der Schüler/-innen, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht 18 Jahre alt waren. Es können pro 20 minderjährige Schüler ein Elternvertreter und ein Stellvertreter gewählt werden. Die Eltern bleiben Mitglied im Schulelternbeirat bis zum Ende des Schuljahres, in dem das Kind volljährig wird bzw. das Kind die Schule verlässt.
Im September 2023 wählte der SEB aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Jahren die Vorsitzende dieses Gremiums und ihre Stellvertreterin:
Vorsitzende: Frau S. Schöne
Stellvertreter: Herr S. Clarius