Ziel dieser Schulordnung ist es, ein gutes Zusammenleben aller Mitglieder der Schulgemeinde sowie deren Eigenverantwortung und Verantwortung für andere zu fördern. Respekt, Toleranz, Meinungsfreiheit und die Achtung der Würde des anderen sind dafür selbstverständliche Voraussetzungen. Die allgemeinen Regeln der Höflichkeit, wie z. B. Rücksichtnahme und Grüßen, werden vorausgesetzt, ebenso wie der pflegliche Umgang mit den Gebäuden, dem Mobiliar und dem sonstigen Inventar.
Verbindliche Regelungen für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft
-
- Konflikte werden gewaltfrei gelöst. Die Anwendung körperlicher, verbaler und seelischer Gewalt (Mobbing) ist untersagt. Niemand wird aus welchen Grund auch immer bloßgestellt. Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art ist verboten.
- Jeder achtet das Eigentum des anderen.
- Aushänge und die Verteilung von Informations- bzw. Druckerzeugnissen auf dem Schulgelände bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.
- Drogen dürfen weder mitgebracht noch konsumiert werden.
- Die Straße zwischen den Schulgebäuden ist freizuhalten. Parken auf dem Schulgelände setzt die Genehmigung des Schulleiters voraus.
Allgemeine Verhaltensregeln und Regeln für den Unterricht
-
- Während der Unterrichtszeit ist lautes Verhalten im lnnen- wie Außenbereich untersagt. Für das konzentrierte Lernen ist eine ruhige Atmosphäre die Voraussetzung, diese soll nicht gestört werden.
- Fluchttüren sind nur im Notfall zu benutzen.
- Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Erscheint die Lehrkraft nicht bis 10 Minuten nach Beginn, so wird dies im Sekretariat gemeldet.
- Das Entschuldigungsheft sowie alle erforderlichen Bücher und Materialien sind immer in den Unterricht mitzubringen.
- Private elektronische Geräte sind während des Unterrichts ausgeschaltet und weggepackt. Bild- und Tonaufnahmen sind nur mit dem Einverständnis beteiligter Personen erlaubt.
- Nahrungsmittel dürfen während des Unterrichts (in der Regel) nicht konsumiert werden. Rucksäcke, Jacken und Taschen befinden sich im Klassenraum nicht auf den Tischen.
- Das Verlassen des Unterrichts für Toilettenbesuche soll die Ausnahme, nicht aber die Regel sein.
- Der Aufenthalt in den Fachräumen ist nur in Anwesenheit der Lehrkraft erlaubt.
- Die Beschädigung und Verunreinigung von Tischen, Stühlen, Böden, Wänden ist zu vermeiden.
- Müll bitte in die entsprechenden Behälter entsorgen.
- Nach Unterrichtsschluss werden die Fenster geschlossen, die Stühle hochgestellt und der Raum in einem ordentlichen Zustand verlassen.
(beschlossen durch die Gesamtkonferenz am 23.02.2015)