24. Juni 2020

Konflikt- und Beschwerdemanagement

Konflikt- und Beschwerdemanagement am Burggymnasium

Wir reden miteinander statt übereinander!

Konflikte sind Teil des menschlichen Lebens. Eine friedliche Konfliktlösung kann nur durch den Dialog zwischen den Konfliktparteien herbeigeführt werden – wir reden miteinander und nicht übereinander. Alle Mitglieder der Schulgemeinde bieten daher ihre Bereitschaft an, im Konfliktfall beratend und vermittelnd nach Lösungen zu suchen. Zudem stehen die Verbindungslehrer:innen hilfreich zur Seite. (Auszug aus der Schulvereinbarung)

Im Falle von Konflikten zwischen Mitgliedern der Schulgemeinde soll in folgender Weise verfahren werden:

  1. Persönliche Gesprächsebene

Grundsätzlich sollte bei Unzufriedenheit oder Konflikten als erstes das Gespräch mit der betreffenden Person gesucht werden. Dazu sollte zeitnah ein direktes Gespräch miteinander vereinbart werden. Häufig beruhen Konflikte auf Missverständnissen oder anderweitig misslungener Kommunikation und können im direkten Gespräch miteinander geklärt werden.

  1. Klassen- bzw. Kursebene

Sollte dieses persönliche Gespräch zu keinem Ergebnis führen und das Problem nicht gelöst werden können, so soll der Gesprächskreis auf die nächste Ebene erweitert werden.

Schüler:innen können sich an die Klassen- bzw. Kurssprecher:innen, die SV oder die Klassenleitung bzw. den/die Tutor:in wenden und um einen gemeinsamen Gesprächstermin bitten. Durch diese wird dann ein Termin mit der von der Beschwerde betroffenen Lehrkraft vereinbart.

Eltern setzen sich dafür bitte mit der Klassenleitung bzw. dem/der Tutor:in in Verbindung, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Wenn Eltern es wünschen, findet das eigentliche Gespräch mit der Klassenleitung bzw. dem/der Tutor:in und der von der Beschwerde betroffenen Lehrkraft sowie zudem ggf. mit einem Mitglied des Schulelternbeirates statt.

  1. Schulleitungsebene

Erst wenn auch dieses zweite Gespräch zu keiner Lösung führt, soll die Schulleitung mit der Beschwerde befasst werden. Jeder der Beteiligten hat die Möglichkeit, die Beschwerde der Schulleitung direkt oder über seinen Vertreter (SV, SEB, Personalrat) vorzutragen. Der Schulleiter kann dabei ein anderes Schulleitungsmitglied beauftragen, sich mit der Problemlösung zu befassen.

Wenn Eltern und/oder Schüler:in es wünschen, findet das eigentliche Gespräch mit der Schulleitung gemeinsam mit einem Elternvertreter oder Schülervertreter statt. Lehrkräfte können einen Vertreter des Personalrats hinzuziehen.

 

Stand: Juni 2020